Investorentransparenz
Die Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen (§ 27a WpHG) auf der Grundlage ihrer US-amerikanischen und französischen Regelungsvorbilder
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Aktivistische Aktionäre haben Unternehmen, Politik und Rechtswissenschaft in den vergangenen Jahren nachhaltig beschäftigt. Der Gesetzgeber nahm ihr Engagement 2008 zum Anlass, um die Inhaber größerer Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften zur Offenlegung ihrer Ziele zu verpflichten. Der Regelung liegt der Gedanke zu Grunde, dass sich Interessenkonflikte durch Transparenz leichter ausgleichen lassen und der Markt von ihr insgesamt profitiert. Jonas-Benjamin Ulmrich vermisst die Grundlagen dieser für das deutsche Kapitalmarktrecht neuen Form von Transparenz. Hierzu bereitet er die Regelungsvorbilder in den USA und Frankreich auf, an denen sich der Gesetzgeber orientiert hat. Im Mittelpunkt steht die Frage nach dem Mehrwert solcher Informationspflichten, deren Wechselwirkung mit anderen Meldevorgaben, die Sanktionsebene und schließlich die Möglichkeit einer rechtsicheren Ausgestaltung.weiterlesen
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