„Islamische Rechtslehre“ ist ein Handbuch zum klassischen islamischen Recht, das darin zum ersten Mal im deutschsprachigen Raum in einer alle zentralen Rechtsfragen berührenden Weise beschrieben wird.
Den Haupttext bildet der sinngemäß wiedergegebene Lehrinhalt des Kurzlehrbuchs „’Umdat al-Fiqh“ von Ibn Qudama al-Maqdisi (12.-13. Jhdt), der zugleich insofern erläutert wird, als die darin formulierten Thesen mit einigen Belegen und ergänzenden Hinweisen angereichert werden. Ihnen werden zahlreiche rechtserhebliche Überlieferungen hinzugefügt, zumeist in jener Form, wie sie in „Bulugh al-Maram min Adillati al-Ahkam“ von Ibn Hadschar al-Asqalani (14.-15. Jhdt) zu finden sind.
Den Ausführungen zur Rechtslehre folgt eine Abhandlung über zentrale sunnitische Glaubensinhalte; vor allem werden darin jene Glaubensdogmen, die Imam Ahmad ibn Muhammad ibn Hanbal (8.-9. Jhdt) in „Usul-us-Sunna“ erwähnt hat, näher erläutert.weiterlesen