Ius pontificium cum iure civili coniunctum
Das Recht der Arrogation in klassischer Zeit
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Bei der Arrogation handelt es sich um ein aus archaischer Zeit stammendes Institut des römischen Rechts, welches durch Volksgesetz einen freien Mann in eine fremde Verwandtschaftsgruppe eingliedert und ihn der personenrechtlichen Gewalt eines anderen unterordnet. In klassischer Zeit wird die Arrogation als ein Sonderfall der Adoption wahrgenommen. Anna Margarete Seelentag geht von dem Gedanken aus, dass das Recht der Arrogation in besonderer Weise durch das Zusammenspiel der Rechtsschichten des ius pontificium und des ius civile gekennzeichnet ist. Dies wird anhand ausgewählter Arrogationskonstellationen, u.a. der Freigelassenenarrogation, der Unmündigenarrogation und der Arrogation eines Älteren durch einen Jüngeren, demonstriert. Dabei zeichnet die Autorin die Entwicklung des Arrogationsrechts in klassischer Zeit nach, welche sich als eine zunehmende Integration des Rechtsinstituts in das Privatrecht begreifen lässt.weiterlesen
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