Jahresabschlüsse für Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft
HLBS-Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung
Produktform: Buch
Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt dem Unternehmer bzw. den gesetzlichen Vertretern einer Gesellschaft. Sie haben auch über die Ausübung von Wahlrechten und Gestaltungsmöglichkeiten zu entscheiden und können die zur Aufstellung eines Jahresabschlusses erforderlichen Arbeiten (Erstellung) auf Steuerberater übertragen.
Steuerberater und insbesondere landwirtschaftliche Buchstellen haben unter anderem die berufliche Aufgabe, Buchführungen und Jahresabschlüsse für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zu erstellen und zu dokumentieren.
Für die Erstellung von Jahresabschlüssen für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen gelten prinzipiell neben den steuerlichen, handelsrechtlichen und rechtsformspezifischen Vorschriften die allgemeinen berufsrechtlichen Grundsätze.weiterlesen