Justizmanipulationen
Der Altonaer Blutsonntag und die Altonaer bzw. Hamburger Justiz 1932-1994
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
1932: Altonaer Staatsanwälte, die über den ‘Altonaer Blutsonntag’ (17. Juli 1932) ermitteln, lassen zwei kapitale Beweisstücke grob verfälschen, um kommunistische Verdächtige des Mordes zu überführen.
1933: Aufgrund dieser verfälschten Beweisstücke verhängt das Altonaer Sondergericht 4 Todesurteile: am 1. August finden die ersten ‘legalen’ Hinrichtungen der NS-Zeit statt. Dieser Justizmord entspricht der Nürnberger Definition des Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
Ab 1945: Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches solidarisiert sich das Hamburger Gericht Jahrzehnte lang mit dem NS-Sondergericht.
1984: Infolge eines von Rechtsanwälten gestellten Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens lässt der zuständige Oberstaatsanwalt das gesamte verbleibende Archiv, das in Schleswig liegt, für eine mehrmonatige Einsichtnahme nach Hamburg kommen. Er übersieht sämtliche der zahlreichen auffallenden Beweise für Fälschungen und bestätigt die 4 Todesurteile von 1933. Ein absolutes Versagen. Das Archiv wird nach Schleswig zurückgeschickt.
1990: Der Verfasser, ein juristischer Laie, der zu einem ganz anderen Zwecke nach Schleswig gekommen ist, bemerkt ohne jegliche Schwierigkeit die Fälschungen im erwähnten Archiv. Februar 1991: Der Verfasser legt bei der Hamburger Staatsanwaltschaft alle Beweise für die Fälschungen vor. Die Staatsanwaltschaft jedoch verschleppt die Sache. Erst nach 17 Monaten stellt sie einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
November 1992: Die 4 Todesurteile von 1933 werden endlich vom Hamburger Gericht aufgehoben. Die Öffentlichkeit soll aber nichts vom Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit erfahren. Nur anonyme Manipulationen von Beweismitteln werden im entsprechenden amtlichen Kommunique erwähnt. Auch soll die Öffentlichkeit darüber im Unklaren gehalten werden, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang völlig versagt hat. Dieses Versagen wird in einem anderen amtlichen Kommunique mittels grober Entstellungen gedeckt.
Anfang 1995: Die Mitverurteilten der vier Hingerichteten sind noch nicht rehabilitiert. Die Staatsanwaltschaft sei mit anderen Aufgaben überfordert.weiterlesen
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