Das Bundesverfassungsrecht trifft für die Haushaltsführung der Gemeinden einzelne Regelungen. Die selbständige Haushaltsführung fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden und garantiert ihnen die eigenverantwortliche und weisungsfreie Haushaltsführung im Rahmen der Gesetzte und Verordnungen des Bundes und des Landes. Die zunehmende politische Bedeutung gemeindehaushaltsrechtlicher Fragen und deren steigender praktischer Stellenwert auf kommunaler Ebene ließen es angebracht erscheinen, die Kärntner Gemeindehaushaltsordnung in Form einer aktuellen Textausgabe neuerlich herauszugeben.weiterlesen