Kants Deduktion des Rechts als intelligibler Besitz
Kants ›Privatrecht‹ zwischen vernunftrechtlicher Notwendigkeit und juristischer Kontingenz
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Was begründet den Unterschied zwischen Ethik und Recht? Wie kann der Übergang von der moralischen Selbstverpflichtung und Selbstgesetzgebung – denn nichts anderes bedeutet Autonomie – zur Fremdverpflichtung, dem Recht als dem ›moralischen Vermögen, andere zu verpflichten‹ begründet werden? Das sind Fragen, die sich Kant erstmals bei der Ausführung der ›Metaphysik der Sitten‹ (1797) stellen; denn in der ›Grundlegung zur Metaphysik der Sitten‹ und in der ›Kritik der praktischen Vernunft‹ gibt es nur die Selbstverpflichtung durch reine praktische Vernunft – aber noch kein Recht. Die zentrale These des Buches ist, dass Kant das Recht als moralische Befugnis zur Fremdverpflichtung in den §§ 1-7 des ›Privatrechts‹ ableitet. Der Kern des Kantschen Vernunftrechts ist im ›Privatrecht‹ der Metaphysik der Sitten enthalten. Es wird gezeigt, wie Kant aus den Vernunftbegriffen Mein/Dein den Begriff des intelligiblen Besitzes schrittweise über Exposition, Definition und Deduktion entwickelt und rechtfertigt. Einer kritischen Prüfung unterzogen werden u.a. Kants Thesen von der vernunftrechtlichen Notwendigkeit einer vierstufigen Vertragstheorie sowie des zivilrechtlichen Abstraktionsprinzips.weiterlesen
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