Kants Staat der Freiheit
Zur Interpretation der Rechtslehre Kants durch Julius Ebbinghaus
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Kants Rechts- und Staatslehre wurde in der Forschung lange Zeit ignoriert und nur von wenigen Interpreten näher untersucht. Der Philosoph Julius Ebbinghaus war einer von ihnen: Er verstand sich selbst als Ausleger und Bewahrer der Philosophie Kants und legte den Schwerpunkt seines Forschens und seiner akademischen Lehre auf die Freilegung, Analyse und Rekonstruktion des unverfälschten Kantischen Philosophierens. Den vielleicht wichtigsten Beitrag zum Verständnis und zur Würdigung von Kants Philosophie hat Ebbinghaus auf dem Gebiet der Rechtsphilosophie geleistet – vom Völkerrecht und dem übrigen öffentlichen Recht bis hin zur Geschichte der Rechtsidee und dem Naturrecht.
Nach den Entstellungen, Vereinseitigungen und Missverständnissen der Kantischen Philosophie durch den deutschen Idealismus, den Neukantianismus, die Phänomenologie, die Existenzphilosophie und den Neopositivismus verstand sich Ebbinghaus zu Recht als Erneuerer derselben. Die Autoren dieses Bandes verdeutlichen mit ihren Beiträgen seinen Verdienst, um ein angemessenes Verständnis von Kants Rechts- und Staatslehre.weiterlesen
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