Kapazitätssicherung im europäisierten Stromwirtschaftsrecht
Die Absicherung der Stromerzeugung in den Mitgliedstaaten durch Kapazitätsmechanismen am Beispiel Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens
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Die europäischen Stromwirtschaften befinden sich erneut in einer Phase des Umbruchs: Nach ihrer wettbewerblichen Öffnung müssen sie sich den Herausforderungen der "europäischen Energiewende", insbesondere der Umstellung auf erneuerbare, häufig stark fluktuierende Energiequellen stellen. Unter diesen Vorzeichen bedarf es zur Wahrung der Versorgungssicherheit weiterhin gesicherter (konventioneller) Erzeugungskapazität, die sich im geltenden Elektrizitätsmarktrahmen zunehmend Rentabilitätsproblemen ausgesetzt sieht. Ein Großteil der Mitgliedstaaten hat daher Fördersysteme geschaffen, die nicht mehr nur die Stromproduktion, sondern die Vorhaltung von Erzeugungsleistung explizit vergüten. Vor diesem Hintergrund untersucht Raphael Pompl, ob die Modelle in Deutschland, Frankreich und Großbritannien geeignet sind, sich in den europäischen (Energie-)Binnenmarkt einzufügen; außerdem misst er die reformierten §§ 13 ff. EnWG an den Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts.weiterlesen
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