Karolingische Staatlichkeit
Das karolingische Frankenreich als Verband der Verbände
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Karolingische politische Ordnung ist, anders als das Reich der Ottonen, in der Forschung durchaus als hoch entwickelt erkannt worden. Dabei scheut sich die Forschung aus verschiedenen Gründen, das Karolingerreich als staatliche Ordnung zu betrachten, auch weil dem Reich die dazu notwendige Transpersonalität fehle. In der karolingischen Gesellschaft des Frankenreiches bestehen aber sehr wohl transpersonale Größen, nämlich Kirchen und Familien, die beide einen von der einzelnen Person unabhängigen Zusammenhang in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bedeuten. Diese Größen werden auf ihre innere Struktur und ihre Funktionalität im Reich hin untersucht und ihr Zusammenwirken als für das Reich konstituierend dargelegt. Für die auf die politischen Realitäten abzielende Fragestellung ist eine erneute Diskussion des mutmaßlichen Charakters des Reiches auf der Basis der zeitgenössischen theoretischen Konzeptionen, wie sie die Forschung zu karolingischer Staatlichkeit bisher vornahm, nicht mehr wesentlich. So entsteht ein Bild vom karolingischen Frankenreich, das sich zwischen dem in neueren Forschungen als nachantik erkannten Gallien der Merowinger und der regressiven politischen Ordnung der Ottonen befindet und sich so als nach vormodernen Prinzipien als staatlich geordnet erweist, indem das Politische aus den sozialen Realitäten heraus begründet wird. weiterlesen
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