„Tiere sind keine Sachen“ (§ 90a S. 1 BGB). Diese Regelung und die Staatszielbestimmung des Art. 20a GG verbieten die schematische Anwendung der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs dann, wenn Tiere Gegenstand von Rechtsgeschäften sind.
Daraus ergeben sich insbesondere seit der Schuldrechtsreform zahlreiche Probleme. So ist nach dem Wegfall der besonderen Gewährleistungsregelungen beim Viehkauf beispielsweise unklar, wann ein Tier „gebraucht“ ist. Dies hat besonders für den wirtschaftlich bedeutsamen Pferdekauf Relevanz.
Dieser und zahlreichen anderen Fragen gehen die Autoren nach und geben gleichzeitig Formulierungshilfen für die Rechtspraxis. Das Werk behandelt die bei Kauf, Miete und Unterbringung von Pferden auftretenden Probleme sowie dabei auftretende steuerrechtliche Fragen und liefert dazu passende Vertragsmuster.weiterlesen