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Steuerberatervergütungsverordnung

Textausgabe mit Kurzerläuterungen, Wertetabellen mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer

Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)

Die Textausgabe verschafft in einem ersten Teil durch Kurzkommentierungen zu allen Änderungen einen schnellen Überblick.

Abrechnungs-Tabellen speziell aufbereitet für die tägliche Praxis

Der ausführliche Tabellenteil ist als zweiter Teil für die Bedürfnisse der täglichen Abrechnungspraxis aufbereitet: Aus ihm lassen sich alle gängigen Steuerberatungsgebühren, zuzüglich Entgeltpauschale und Umsatzsteuer, auf einen Blick ablesen. Steuerberater erhalten fundierte Argumente für die Durchsetzung ihrer Honoraransprüche gegenüber ihren Mandanten.

Die Tabellen im Einzelnen:

  •     Beratungstabelle
  •     Abschlusstabelle
  •     Buchführungstabelle
  •     Landwirtschaftliche Tabelle – Betriebsfläche
  •     Landwirtschaftliche Tabelle – Jahresumsatz
  •     Rechtsbehelfstabelle

Erfahrener Autor

Michael Klaeren ist als Hauptgeschäftsführer der Steuerberaterkammer Südbaden, als Fachautor zum Gebührenrecht für Steuerberater und als Fachreferent zur Steuerberatergebührenverordnung laufend mit dem Thema befasst.

Am 01.07.2020 ist die »Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen« in Kraft getreten.

Die StBVV wurde an mehreren Stellen angepasst und teilweise wurden die Gebühren erhöht, im Einzelnen:

Das Unterschriftserfordernis bei Berechnung der Vergütung (§ 9 StBVV) wird durch Textform ersetzt. Steuerberater können damit zukünftig Rechnungen elektronisch, insbesondere per E-Mail, an die Mandanten versenden.

Die Obersätze verschiedener Gebühren, des Gebührenrahmens bzw. des Gegenstandswerts (§§ 13, 25, 34, Anlagen 1 bis 4) werden auf Grund gestiegener Kosten der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten erhöht, u. a.:

  • Erhöhung des Obersatzes der Zeitgebühr um 5 EUR auf 75 EUR (§ 13 StBVV);
  • Erhöhung der Kilometerpauschale für die Erstattung der Fahrtkosten nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 StBVV auf 0,42 EUR (bisher: 0,30 EUR) für jeden gefahrenen Kilometer;
  • Erhöhung der Tage- und Abwesenheitsgelder auf 25 EUR (bisher: 20 EUR), wenn nicht mehr als 4 Stunden Abwesenheit; auf 40 EUR (bisher: 35 EUR) bei Abwesenheit 4 bis 8 Stunden; auf 70 EUR (bisher: 65 EUR) bei Abwesenheit mehr als 8 Stunden;
  • Erhöhung des Oberwerts der Rahmengebühr von 20 Zehntel auf 30 Zehntel und des Mindestgegenstandwerts um 5.000 EUR auf 17.500 EUR bei Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung (§ 25 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StBVV);
  • Erhöhung des Obersatzes um 2 EUR auf 18 EUR bei erstmaliger Einrichtung von Lohnkonten und der Aufnahme der Stammdaten (§ 34 Abs. 1 StBVV);
  • Erhöhung des Obersatzes um 3 EUR auf 28 EUR für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung (§ 34 Abs. 2 StBVV);
  • Erhöhung der vollen Gebühr um 13 Prozent in den entsprechenden Tabellen (Anlagen 1 bis 4 / Tabellen A bis D).

Mit einem Verweis auf die Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes wird sichergestellt, dass Steuerberater im Verfahren vor den Verwaltungsbehörden die gleiche Vergütung wie Rechtsanwälte erhalten (§ 40 StBVV).

Bei der Teilnahme an Prüfungen werden auch Nachschauen berücksichtigt (z. B. Kassen-Nachschau gem. § 146b AO oder Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG). Der Steuerberater erhält zukünftig auch für die Teilnahme an einer Nachschau eine Zeitgebühr (§ 29 Nr. 1 StBVV).

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Für diesen Titel ist eine ältere Auflage vorhanden:
Steuerberatervergütungsverordnung
Textausgabe mit Kurzerläuterungen, Wertetabellen mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer
Erschienen am: 09.08.2016

ISBN: 978-3-00-000000-0 / 978-3000000000 / 9783000000000

Angekündigt für den 01.10.2020

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