Kodifikation und Anpassung des bulgarischen IPR an das Europäische Recht
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Im Mai 2005 trat das bulgarische Gesetzbuch über das Internationale Privatrecht in Kraft, mit dem das bulgarische IPR erstmalig umfassend kodifiziert wurde. Die partiellen Modernisierungsversuche nach 1990 brachten keinen durchschlagenden Erfolg, weil dem bulgarischen IPR nach wie vor das Grundgerüst fehlte. Petja Maesch zeigt, dass das Gesetzbuch nun die Merkmale des bestehenden europäischen IPR/IZPR trägt: ipso iure -Anerkennung, Relativität des ordre public, Prinzip der engsten Verbindung, Verdrängung des Staatsangehörigkeitsprinzips etc. Solange das IPR in der Union noch nicht vollständig vereinheitlicht ist, bleibt zwar weiterhin Raum für das nationale Kollisionsrecht. Der Spielraum des nationalen Gesetzgebers wird jedoch immer enger, so dass die bulgarische IPR-Kodifikation nur im Gesamtkontext der europäischen Entwicklung beurteilt werden kann.weiterlesen
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