Umfassende Reformen des Grundbuchsrechts, insbesondere
• die Grundbuchsnovellen 2008 und 2012 und
• das Projekt Grundbuch-Neu sowie
• zahlreiche neue Entscheidungen und Literatur
machten eine Neuauflage notwendig.
Der Kommentar enthält – auf dem Stand vom 1. 9. 2016 – unter anderem:
• Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955
• Liegenschaftsteilungsgesetz
• Allgemeines Grundbuchsanlegungsgesetz
• Grundbuchsumstellungsgesetz
• Urkundenhinterlegungsgesetz und -vorschrift
Darüber hinaus sind auch die Änderungen durch das ErbRÄG 2015 (Inkrafttreten 1. 1. 2017) bereits eingearbeitet.weiterlesen