Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Kommentar
Produktform: Buch / Loseblatt
Zum 1. November 2011 ist das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten. Es löste die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO), die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO), das Gesetz über die Region Hannover, das Gesetz über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen (Göttingen-Gesetz) und die Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften (BekVOKom) ab.
Neu eingeführt wurde unter anderem die Option, beschließende (Fach-)Ausschüsse einzurichten. Weitere Änderungen betrafen die Beschlusszuständigkeiten der Ortsräte und der Stadtbezirksräte und die gesetzlichen Verfahrensregelungen über die Ladung der Vertretung und die Einwohnerfragestunde.
Der Kommentar enthält neben den Erläuterungen zum NKomVG (zurzeit sind die §§ 1, 3-18, 23, 26-40, 42-72, 74-77, 79-96, 107-158, 168-176, 181 NKomVG kommentiert; die Kommentierung wird zügig fortgesetzt) die Kommentierung zum Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) und zum Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG).
Der Praxis-Kommentar ist ein wichtiger und hilfreicher Ratgeber für alle Kommunalpolitiker, hauptamtlich Tätige in Gemeinden, Städten, Landkreisen, der Region Hannover, für Fraktionen, Verbände, Gerichte, Studieninstitute, (Fach-)Hochschulen und kommunale Unternehmen.weiterlesen
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