Konfrontative Zeugenbefragung
Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK für das deutsche Strafverfahren
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Unter den strafprozessualen Garantien des Art. 6 EMRK nimmt das Recht des Angeklagten auf konfrontative Zeugenbefragung einen besonders prominenten Platz ein. Das belegen zahlreiche Entscheidungen nationaler Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Gleichwohl fehlt es bisher an einem stimmigen dogmatischen Konzept, an dem sich der Rechtsanwender beim Umgang mit diesem Recht orientieren kann. Das Werk will diese Lücke schließen. Nach einer Untersuchung der historischen und dogmatischen Grundlagen des Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK arbeitet Matthias Krausbeck die der Rechtsprechung zugrunde liegenden Maßstäbe und Prinzipien heraus und misst diese an rechtstheoretischen und verfassungsdogmatischen Einsichten. Auf diese Weise entwickelt er eine umfassende Theorie des Konfrontationsrechts, die er schließlich für praktisch besonders relevante Fallgruppen ausdifferenziert.Matthias Krausbeck wurde für diese Arbeit mit dem Werner von Simson-Preis 2010 ausgezeichnet.weiterlesen
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