Konzeption und Praxis des Betreuungsrechts und sein Beitrag zur Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderungen
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die Independent-Living-Bewegung, die in den 60er Jahren in Amerika entstand, führte zu Erfolgen, als sich behinderte Studenten trotz Widerstand der Rehabilitätsbehörden
und der Universität von Kalifornien einen Zugang zum Studium erkämpften. In den Folgejahren schrieben sich immer mehr Behinderte an den Universitäten der USA ein. Die Bewegung wurde in den 70er Jahren in Europa aufgegriffen und von Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Seit der Zeit haben sich deren Selbstbewusstsein und Selbstbestimmungsbestrebungen grundlegend gewandelt. Sie wollten selbstbestimmt und eigenständig leben.
Nach dem alten Vormundschaftsrecht, das fast unverändert seit dem 1. Januar 1900
galt, waren auch volljährige Menschen, die unter Vormundschaft standen, häufig entmündigt, also weitgehend rechtlos. Die Bestimmungen des Vormundschaftsrechts galten insbesondere für geistig, psychisch und nur wenige körperlich behinderte Menschen.
Nach dem Betreuungsrecht, das seit 1992 gilt, werden die Menschen mit Behinderungen „betreut“ bzw. „begleitet“ und behalten ihre Rechte, sofern nicht andere Gesetze diese Rechte einschränken. Die Betreuer haben die vom Vormundschaftsgericht festgelegten Wirkungskreise so zu besorgen, wie es dem Betreuten zum Wohl gereicht. Zum Wohl gehört auch, dass sie ihr Leben weitgehend nach eigenen Wünschen in Selbstbestimmung führen können.weiterlesen
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