Kooperative und nachfrageorientierte Kommunalentwicklung durch städtebauliche Verträge
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Das Zusammenwirken von Städten und privaten Inverstoren mit dem Ziel der Realisierung städtebaulicher Projekte auf vertraglicher Basis ist in Ballungsräumen und größeren Städten inzwischen längst gängige Praxis. Städtebauliche Verträge werden insbesondere genutzt, um Aspekten des verbesserten Wärme- und Immissionsschutzes,
der Nutzung von erneuerbaren Energien oder auch der sozialen Wohnraumförderung ergänzend zum hoheitlichen Instrument des Bebauungsplans Rechnung tragen zu können.
Durch ihren Einsatz hat sich das Erscheinungsbild der städtebaulichen Planung hin zu mehr Kooperation und Nachfrageorientierung verändert. Der Vertrag ist zudem ein strategisches Mittel, durch das die Kommunen Gestaltungsspielräume im Städtebau zurückgewinnen können, weil damit auch Fragen der Finanzierung und Refinanzierung geregelt werden können. Welche Entwicklungen die Einsatzmöglichkeiten der städtebaulichen Verträge prägen, welche Funktionen und Gestaltungsmöglichkeiten
in der kommunalen Praxis damit eröffnet werden, wurde auf der Fachtagung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 15. September 2015 an der Technischen Universität Kaiserslautern von den Referenten ausgeleuchtet und mit den Teilnehmern diskutiert. Im vorliegenden Band sind die von den Referenten schriftlich ausgearbeiteten Fassungen der Vorträge zusammengestellt.weiterlesen
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