KrankheitsRat
KrankheitsRat ist Recht und billig (nach § 138, II StPo ... usw. - selber machen!)
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Der Kriminalfall heißt Medizin. Der Täter Arzt.
Die Untätigkeit liegt bei den Staatsanwaltschaften. Das Arzt-Patient-Verhältnis ist der erklärte Kriegszustand. Der Rechtsanwalt ist entweder Arzt-Komplize oder Beistand der Krankheit. Hilfe gegen das bestehende Krankenhauspraxiskolonialsklaventum ist nur von den Patienten selbst, in Verbindung mit wirklichen Beiständen ihrer Krankheit zu erwarten und zwar in gemeinsamer fortgesetzter Anstrengung. Rechtsetzung durch Krankheit, alle selber (MFEs, Neurevolution kraft Krankheit) und nix da mit "Recht auf ..."!weiterlesen
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