In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben Publikationen zum Kulturgüterschutz, Kunst- und Kulturrecht Konjunktur. Einer der ersten, der sich in diesem Bereich, vor allem im deutschen Sprachraum verdient gemacht hat, war Prof. Dr. Kurt Siehr, bis 2002 Ordinarius für Privatrecht, IPR und Privatrechtsvergleichung an der Universität Zürich und seit seiner Emeritierung am Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Privatrecht in Hamburg tätig. Sein Engagement galt sowohl Forschung und Publikationen, als auch seinen zahlreichen Doktoranden, die er in dieser Materie betreut hat. Seit 1995 führt er zwecks Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an wechselnden Orten im In- und Ausland das Doktoranden- und Habilitandenseminar „Kunst und Recht“ durch. Auf diese Weise begleitete er Generationen von jungen Forschern wohlwollend kritisch bei der Erstellung ihrer Arbeiten.
Anlässlich seines 75. Geburtstags entstand daher aus dem Kreis der Seminarteilnehmer eine Festschrift zum Kulturgüterschutz, Kunst- und Kulturrecht. Entsprechend der stets multinationalen Zusammensetzung der Seminare sind die 30 Beiträge auf Deutsch, Englisch und Französisch verfasst.
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