Kurierverbot – Das große Missverständnis
Von der rechten Hand des Arztes zum eigenverantwortlichen Behandler – Der Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB im Apotheker-Patienten-Verhältnis
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Heilkundeverbot war gestern
Der Apotheker darf nicht behandeln bzw. „kurieren", wie es im Berufsrecht-Jargon so schön heißt. Die Heilkunde muss ärztliches Hoheitsgebiet bleiben. Damit darf der Apotheker auch kein Behandler im Sinn des Behandlungsvertrags sein. Doch meinen „Heilkunde" und „Behandlung" dasselbe und passt diese rein rechtsdogmatische Auffassung noch zum modernen apothekerlichen Wirken?
Um diese Fragen zu beantworten, nimmt der Autor den Leser mit auf eine Reise von den Anfängen des Apothekerberufs bis in die Neuzeit und zeichnet auf diese Weise die Entstehungsgeschichte des Kurierverbotes nach. Damit entlarvt er ein großes Missverständnis. Mit einer Tätigkeitsanalyse des heutigen Offizin-Apothekers belegt der Autor, dass auch im Kerngebiet der pharmazeutischen Tätigkeit Behandlungsverträge zwischen Pharmazeuten und Patienten entstehen.
Dieses Buch eröffnet der Rechtsprechung eine neue Perspektive in der Apothekerhaftung. Der Autor rüttelt an den Grundfesten der Arzneimittelversorgung, indem er den Apotheker mit eigenen Zuständigkeiten und Kompetenzen als gleichberechtigten Behandler neben den Arzt stellt. Richtig verstanden, öffnet dies auch (berufs-)politischen Raum für die weitere Entfaltung des heilberuflichen Potenzials in Zeiten der drohenden medizinischen Unterversorgung.weiterlesen
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