Lageberichterstattung
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Alle großen und mittelgroßen Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personengesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, neben ihrem Jahresabschluss einen Lagebericht nach den Vorgaben des HGB zur erstellen, der vom Abschlussprüfer geprüft und testiert wird. In einem Lagebericht stellt der Unternehmer das Geschäftsergebnis und den Geschäftsverlauf ausführlich dar. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), die Umsetzung von EU-Richtlinien und die Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 16 (DRS 16) und Nr. 17 (DRS 17) ergeben sich zahlreiche Änderungen für Lageberichte und Konzernlageberichte.
Eine Fülle von Neuheiten und Änderungen sind bei der Aufstellung von (Konzern-) Lageberichten zu beachten, u.a.:
Darstellung des Geschäftsergebnisses
Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage unter - Einbeziehung bedeutsamer finanzieller - Leistungsindikatoren
Erläuterung wesentlicher Chancen und Risiken
Eingehen auf Risikomanagementziele und -methoden einschließlich Absicherungsstrategien
Einbeziehung auch nicht finanzieller Leistungsindikatoren
Die auf diesem Gebiet berufserfahrenen Autoren erklären die Grundsätze zur Lageberichterstattung und gehen insbesondere auf alle Neuerungen ein, die für nach dem 31. Dezember 2004 beginnende Geschäftsjahre gelten. Zahlreiche Beispiele und Checklisten stellen den Praxisbezug her und bieten dem Unternehmen eine unverzichtbare Arbeitshilfe bei der Erstellung des Lageberichtes.
In der zweiten Auflage des Buches werden insbesondere die Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie und der EU-Transparenzrichtlinie, die weitere Konkretisierung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren durch die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA ) und die Neuerungen durch das BilMoG erläutert.
Die Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen zu übernahmespezifischen Angaben, z.B. zur Offenlegung von vor feindlichen Übernahmen schützenden sog. "Giftpillen". Die in deutsches Recht umgesetzte EU-Transparenzrichtlinie sieht Zwischenlageberichte für kapitalmarktorientierte Unternehmen vor. Das Deutsche Rechnungslegungs Standard Committee hat dazu den DRS 16 "Zwischenberichterstattung" heraus gegeben, der am 8. Juli 2008 vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht wurde.
Das BilMoG bringt Neuregelungen für die Lageberichte und Konzernlageberichte von kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die wesentlichen Merkmale des internen Risikomanagementsystems hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses sind zu beschreiben. Darüber hinaus ist eine Erklärung zur Unternehmensführung in den Lagebericht aufzunehmen.
Die DVFA hat im März 2008 erstmalig zentrale Leistungsindikatoren veröffentlicht. Danach spielen neben den konventionellen Finanzkennzahlen jetzt auch die Auseinandersetzung mit den Themen
Klimawandel, Energieeffizienz, soziale Aspekte in der Lieferkette, Korruptionsrisiken sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Betrachtung eine zunehmend stärkere Rolle. Damit ist die Berichterstattung über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren aus Analystensicht weiter konkretisiert worden.weiterlesen
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