Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz
Kommentar
Produktform: Buch / Loseblatt
Das Bundes- und das Landesnaturschutzgesetz enthalten die wichtigen Regelungen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Damit tragen sie zur Sicherung der natürlichen Ressourcen und zu deren Erhalt für die nachfolgenden Generationen ebenso bei wie zur Schaffung von rechtssicheren Standortfaktoren.
Am 16.10.2015 ist das neue Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 6.10.2015 in Kraft getreten. Das Gesetz erging aufgrund konkurrierender Gesetzgebung des Landes und umfasst neben verfahrens- und organisationsrechtlichen Regelungen auch materielle Regelungen, die das Bundesrecht z. T. ergänzen oder von diesem abweichen. Das LNatSchG gliedert sich in zehn Teile: Allgemeine Vorschriften (Teil 1), Landschaftsplanung (Teil 2), Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft (Teil 3), Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Teil 4), Artenschutz (Teil 5), Erholung in Natur und Landschaft (Teil 6), Mitwirkung Dritter (Teil 7), Eigentumsbindung, Befreiung und Finanzhilfen (Teil 8), Bußgeldvorschriften (Teil 9) sowie Übergangs-, Durchführungs- und Schlussbestimmungen (Teil 10).
Kommentiert wurden zunächst die §§ 1, 4, 5, 20-32, 35, 37 und 38 LNatSchG; die weitere Kommentierung folgt in Kürze.
Der Praxis-Kommentar ist eine wichtige und nützliche Arbeits- und Orientierungshilfe für alle mit dem Naturschutz befassten Behörden, Verbände, Institutionen, Bildungseinrichtungen, Studierende, Planer, Gutachter, Unternehmen, Gerichte und Rechtsanwälte.
Mit der praxisnahen Kommentierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz liegt eine kompetente und zuverlässige Arbeits- und Orientierungshilfe vor.weiterlesen
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