Landkreisordnung (LKrO)
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO)
Vollzitat nach RedR: Landkreisordnung (LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist.
Rechtsstand: 09. März 2021
Inhalt:
Erster Teil - Wesen und Aufgaben des Landkreises
1. Abschnitt - Begriff, Benennung und Hoheitszeichen
2. Abschnitt - Wirkungskreis
3. Abschnitt - Kreisgebiet
4. Abschnitt - Kreisangehörige
5. Abschnitt - Kreishoheit
Zweiter Teil - Verfassung und Verwaltung des Landkreises
1. Abschnitt - Kreisorgane und ihre Hilfskräfte
a) Der Kreistag
b) Der Kreisausschuß und die weiteren Ausschüsse
c) Der Landrat und sein Stellvertreter
d) Das Landratsamt und die Kreisbediensteten
2. Abschnitt - Geschäftsgang
3. Abschnitt - Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben
Dritter Teil - Landkreiswirtschaft
1. Abschnitt - Haushaltswirtschaft
2. Abschnitt - Kreditwesen
3. Abschnitt - Vermögenswirtschaft
a) Allgemeines
b) Vom Landkreis verwaltete nichtrechtsfähige (fiduziarische) Stiftungen
4. Abschnitt - Unternehmen des Landkreises
5. Abschnitt - Kassen- und Rechnungswesen
6. Abschnitt - Prüfungswesen
Vierter Teil - Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel
1. Abschnitt - Rechtsaufsicht und Fachaufsicht
2. Abschnitt - Rechtsmittel
Fünfter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriftenweiterlesen
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