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Legum multitudo.

Die Bedeutung der Gesetze im römischen Privatrecht. Aus dem Italienischen übersetzt von Ulrike Babusiaux. Nachwort: Jakob F. Stagl, Juristenrecht oder Gesetzesrecht. (Abt. A: Abhandlungen zum Römischen Recht und zur Antiken Rechtsgeschichte).

Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)

Das römische Recht gilt als Juristenrecht; dieses Paradigma wurde durch Giovanni Rotondi und Fritz Schulz zu Beginn des 20. Jahrhunderts begründet. In seiner 2012 auf Italienisch erschienenen Studie hat Dario Mantovani (Pavia) dieses Paradigma in Frage gestellt. Seine Argumentation baut dabei sowohl auf der römischen Selbstsicht als auch auf der für die heutige Forschung greifbaren Überlieferung auf und untersucht abschließend die geistesgeschichtlichen Grundlagen, welche die These von der Gesetzeslosigkeit prägten. Um die Aufmerksamkeit für Mantovanis Überlegungen zu verstärken, hat es Ulrike Babusiaux (Zürich) unternommen, den Text ins Deutsche zu übertragen. Neben dieser Übersetzung enthält der Band einen Nachtrag Mantovanis sowie eine aktualisierte Besprechung des Beitrags durch Jakob Stagl (Santiago de Chile). Das Buch bietet damit ein Kompendium zum Stand der Frage und soll dadurch neue Forschungsperspektiven eröffnen.weiterlesen

Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-428-15265-0 / 978-3428152650 / 9783428152650

Verlag: Duncker & Humblot

Erscheinungsdatum: 04.01.2018

Seiten: 139

Auflage: 1

Übersetzt von Ulrike Babusiaux
Autor(en): Dario Mantovani
Epilog von Jakob F. Stagl

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