Noch immer wird das Freie Lektorat häufig mit dem Korrektorat gleichgesetzt oder im Austausch mit redaktioneller Arbeit verwendet. Tatsächlich aber umfasst die Tätigkeit des Freien Lektors, der wirtschaftlich selbständig arbeitet, auch das Verfassen von Überschriften, Beschriftungen, Klappentexten und Autorenbiographien, setzt stilistische, inhaltliche und grammatikalische Kompetenz voraus und stellt eine schriftstellerisch-schöpferische, gedankliche Eigenleistung dar. Damit zeigt der Freie Lektor wesentliche Merkmale der Freiberuflichkeit. Da aber im § 18 Abs. 1 des EStG der Freie Lektor im Gegensatz etwa zum Übersetzer weder den Katalogberufen noch den ähnlichen Berufen zugeordnet wird, ist die Rechtsprechung das wichtigste Kriterium bei der erforderlichen Einzelfallprüfung. Neben der grundsätzlichen Betrachtung des Berufsbildes stellt die Broschüre wichtige Urteile zusammen und nennt einschlägige Literatur. (Kleine Schriften des IfFB, Nr. 11, 2. ergänzte Auflage 2011, EUR 9,00)weiterlesen