Lerninhalte für Notfallsanitäter
im Freistaat Sachsen 2018
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Vorwort zur Ausgabe 2018
Nachdem die ersten Notfallsanitäterprüfungen auf der Grundlage der sächsischen Lerninhalte durchgeführt und deutschlandweit verschiedene Standardarbeitsanweisungen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst etabliert wurden, sind Änderungen notwendig geworden.
Die Medikamente sind jetzt nach ihrer Wirkstoffbezeichnung geordnet. Einige Wirkstoffgruppen wurden beibehalten: Benzodiaze pine, inhalative Bronchospasmolytika, Histaminantago nisten und Kortikoide.
Die allgemeinen Indikationen wurden entfernt und nur noch die Indikationen für Notfallsanitäter aufgeführt. Die Algorithmen "Eintreffen an der Einsatzstelle", "Akutes Koronarsyndrom", "Ischämischer Schlaganfall", "Polytrauma" und "m-STaRT" wurden aktualisiert, "Instabile Bradkardie" und "Instabile Tachykardie" ergänzt. Die Seite "Intubation" wurde durch die Seite "Extraglottische Atemwegshilfen" ersetzt. Nitrendipin, Metoclopramid und kolloidale Infusionslösungen sind nicht mehr enthalten.
Die Lerninhalte sollen auf die Tätigkeit in den verschiedenen sächsischen Rettungsdienstbereichen vorbereiten. Deshalb werden Abweichungen von anderen deutschen Standardarbeitsanweisungen bzw. SOPs für den Rettungsdienst möglichst vermieden.
Die Veröffentlichung der nächsten Version der Lerninhalte ist für 2020 geplant.
Prolog
Notfallsanitäter in Sachsen
Es war ein langer und steiniger Weg zu einem ordentlichen Ausbildungsberuf in der außerklinischen Notfallmedizin analog zu anderen Gesundheitsfachberufen in Deutschland. Und es war auch gut, dass man den eingeführten Begriff "Sanitäter" wieder verwendete. Denn Sanitäter wurden als medizinische Hilfskräfte seit Ende des 19. Jahrhunderts sowohl im militärischen, wie im zivilen Bereich zur Erstversorgung und zum Transport von Erkrankten und Verletzten eingesetzt. In aller Regel waren dies keine ausgebildeten medizinischen Fachkräfte und auch nicht Angehörige sogenannter medizinischer Assistenzberufe. Das musste sich Mitte des 20. Jahrhunderts ändern, als es zur Etablierung arztgestützter Rettungssysteme kam. So erkannte der "Bund-Länderausschuss Rettungswesen", dass für das Personal in der außerklinischen Notfallmedizin eine Mindestausbildung geschaffen werden müsse und erließ demzufolge am 20.09.1977 Grundsätze zur Ausbildung mit einem 520-Stundenprogramm.
In der DDR blieben die Bemühungen um eine bessere Ausbildung ohne Erfolg und mündeten in die Ablehnung des Berufsbildes "SMH-Schwester/Pfleger", das allerdings ein außerordentlich fortschrittliches Modell war.
Unmittelbar vor der deutschen Vereinigung erließ der Bundestag im Jahre 1989 das Rettungsassistentengesetz, welches eine zweijährige Berufsausbildung vorsah. Mit einer großzügigen Übergangsregelung war es allerdings auch den minderqualifizierten Rettungssanitätern möglich, den Berufsabschluss des Rettungsassistenten (RA) durch Anerkennung zu erwerben. Diese Möglichkeit war den Mitarbeitern des ostdeutschen Rettungsdienstes nach der Wende bedauerlicherweise nicht gegeben. Diese Ausbildung entsprach allerdings immer noch nicht den Bildungsgängen an derer
Gesundheitsfachberufe, so dass schon bald die Forderung nach einer umfänglicheren, nämlich dreijährigen, Berufsausbildung aufkam. Es dauerte allerdings bis zum Jahre 2013, ehe der Bundestag ein Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters beschloss. Zudem Referentenentwurf des Gesetzes hatte sich bereits 2012 der 22. Sächsische Ärztetag mit seinem Beschluss Nr. 14 ebenso wie andere ärztliche Gremien kritisch geäußert.
Das dann verabschiedete Gesetz berücksichtigte viele ärztliche Einwände und stellte eine solide Grundlage für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung dar. Auf Bundesebene entwickelte sich dann unter Führung des Bundesverbandes Ärztlicher Leiter Rettungsdienst e. V. ein sogenannter "Pyramidenprozess", der sich mit den Bildungsinhalten der Ausbildung befasste. An diesem Pyramidenprozess beteiligten sich alle mit dem Berufsbild befassten Gremien. Der 24. Sächsische Ärztetag behandelte 2014 als eines der ersten ärztlichen Gremien überhaupt erneut das Thema und erklärte sich mit seinem Beschluss Nr. 13 ausdrücklich bereit, aktiv mitzuwirken.
In logischer Konsequenz befasste sich der Ausschuss Notfall- und Katastrophenmedizin mit dem Thema und arbeitete intensiv mit den Bildungseinrichtungen und den Ministerien zusam men. Nach intensiver Vorbereitung und Gründung einer sächsischen Prüfungserstellungskommission wurden unter Führung der Sächsischen Landesärztekammer am 14.01.2016 die ersten Notfallsanitäter in Dresden geprüft. In Absprache mit den Ministerien und den Bildungseinrichtungen nahm sich der Ausschuss der Sächsischen Landesärztekammer der Lerninhalte an und beauftragte sein Mitglied, Herrn Dr. Kipke, dies in eine Fibel umzusetzen.weiterlesen
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