Arbeitskommentar zum Sachenrecht des Fürstentums Liechtenstein, Art 1 bis 264
Produktform: Buch
Das liechtensteinische Sachenrecht (SR) ist eines der zentralen Gesetze, die zusammen mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) das liechtensteinische Zivilrecht praegen.
Das liechtensteinische Sachenrecht hat als Rezeptionsvorlage das schweizerische Sachenrecht, das im ZGB von 1908 veröffentlicht wurde. Durch die weitgehende Uebereinstimmung mit der Rezeptionsvorlage kann die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE) auch fuer Liechtenstein weitgehend herangezogen werden.
Bedingt durch die lange zuvor erfolgte Rezeption des österreichischen ABGB (1811) in Liechtenstein ergeben sich jedoch in wichtigen Details Abweichungen des liechtensteinischen Sachenrechts zur schweizerischen Rezeptionsvorlage, die sich nicht nur aus dem Wortlaut, sondern zB auch aus der Stellung der Bestimmungen und dem Zusammenwirken mit dem ABGB ergeben.
Obwohl das liechtensteinische Sachenrecht bereits 1923 inkorporiert wurde und die Bestimmungen des ABGB ausser Kraft gesetzt wurden, fand sich bislang keine umfassende Kommentierung des Sachenrechts.
Dieses Manko soll der vorliegende Kurzkommentar vorlaeufig etwas mildern, bis eine entsprechend umfangreiche und vertiefende Kommentierung des liechtensteinischen Sachenrechts vorliegt.weiterlesen