Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz
Produktform: Buch
Seit einigen Jahren ist die Strafbarkeit der Unterentlohnung nunmehr als Teil der in Österreich herrschenden Wettbewerbsbedingungen etabliert. Die Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wurden anlässlich der Öffnung des Arbeitsmarktes am 1. Mai 2011 eingeführt, 2015 erstmals reformiert und 2017 erneut novelliert und in ein formal neues Gesetz eingebettet: das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (kurz LSD-BG), welches nunmehr einer neuerlichen Reformierung zugeführt wurde. Insbesondere die Strafbestimmungen zur Unterentlohnung, aber auch jene der Formaldelikte, wurden seitens des Gesetzgebers umfassend überarbeitet. Aus dem Inhalt:
Die Novelle ab 1.9.2021
Neue Strafbestimmungen, Vollziehung
Bereithaltung der Lohnunterlagen und andere formale Verpflichtungen
Kompetenzzentrum LSDB
Aufgaben und Zusammenarbeit der Behörden
Haftungsbestimmungen
Entgelt
Unterentlohnung
Lohn- und Sozialdumping betrifft aber nicht nur ausländische Arbeitgeber, auch Arbeitgeber mit Sitz im Inland können betroffen sein. Die korrekte Entlohnung wird daher sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Arbeitgebern kontrolliert und geprüft, und führt im Falle einer Unterentlohnung zu mitunter hohen Verwaltungsstrafen.
Um den Vorgaben des Gesetzes zu entsprechen sollte JEDES Unternehmen überprüfen, ob alle Dienstnehmer kollektivvertraglich richtig eingestuft sind und das Mindestentgelt nicht unterschritten wird.
Die bewährte Broschüre stellt top aktuell und übersichtlich die Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes zusammengefasst dar, beschreibt die Ziele des Gesetzgebers sowie die Zusammenarbeit der Behörden und erläutert, welche Strafen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping drohenweiterlesen