Niemand soll in einem Jahr weniger verdienen als der bestbezahlte Manager im gleichen Unternehmen in einem Monat. Diesen Grundsatz will die 1:12-Initiative in der Verfassung verankern, um gerechtere Löhne zu schaffen. Weshalb wir eine maximale Lohnspanne und Lohngerechtigkeit einfordern müssen, arbeiten nun AutorInnen verschiedener Generationen mit akademischem und aktivistischem Hintergrund in einem gemeinsamen Reader der JUSO und des Denknetz heraus. Ausgehend von Analysen zu Lohnungleichheit wird gezeigt, dass die wachsende Kluft zwischen den Arbeitnehmenden und die Explosion der Manager-Gehälter nicht Folge von unverrückbaren Naturgesetzen sind. Vielmehr erlauben die veränderten Machtverhältnissen in den Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt, dass sich einige wenige Topverdiener-
Innen immer stärker an den Früchten der gesellschaftlichen Zusammenarbeit bedienen können. Um wieder mehr Lohngleichheit zu erreichen, muss deshalb diesen Machtverhältnissen entgegengetreten werden. Dass dies Ziel und Aufgabe der Politik sein soll, macht der Reader mit philosophischen, politischen und ökonomischen Beiträgen unmissverständlich klar. Denn die gewachsene Ungleichheit ist nicht nur ungerecht, sondern birgt auch ernste Risiken für unseren Wohlstand. Deutlich wird schliesslich Position für die 1:12-Initiative der JUSO Schweiz bezogen. In rechtlichen und politik-analytischen Stellungnahmen wird aufgezeigt, dass mit ihr ein einfach durchzusetzendes, wirkungsvolles Instrument zur Debatte steht, das zu einer gleicheren und transparenteren Verteilung der Löhne führt. Die vermutlich grösste Stärke der Initiative liegt aber darin, dass sie die Verteilung zu einem öffentlichen Thema machen will. Die Höchstlöhne sollen nicht mehr im Ermessen der Manager oder ihrer Verwaltungsräte liegen, sondern durch demokratisch legitimierte und für alle verbindliche Regeln bestimmt werden. Bereits vor der Abstimmung steht damit fest, dass die Initiative die Frage nach gerechter Verteilung von Macht und Einkommen wieder zum Inhalt der Demokratie macht.weiterlesen