M for monitoring and S for state obligation
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Monitoring von Menschenrechtsverträgen ist das systematische und regelmäßige Beobachten, ob und wie Menschenrechte verwirklicht werden. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzungsverpflichtung von Menschenrechtsverträgen – und damit auch der UN-Kinderrechtskonvention (KRK). Die vorliegende Publikation informiert Fachkräfte der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) über die Staatenpflicht zum Monitoring der KRK. Zudem gibt sie Empfehlungen, was und wie die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit zur Umsetzung dieser Staatenpflicht beitragen sollte und bei welchen Akteuren sie ansetzen kann.weiterlesen
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