Art. 143 und Art. 155 FinfraG sowie Art. 122 ff. FinfraV
Produktform: Buch
Seit es Börsen gibt, versuchen Marktteilnehmer, ihrem Glück mit Machenschaften nachzuhelfen. Per 1. Februar 1997 wurde auf Bundesebene hiergegen das strafrechtliche Verbot der Kursmanipulation eingeführt (heute Art. 155 FinfraG). Vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsentwicklung wurde per 1. Mai 2013 zusätzlich ein aufsichtsrechtliches Verbot der Marktmanipulation in Kraft gesetzt (heute Art. 143 FinfraG) und die Aufsicht der FINMA gegen Marktmissbrauch ausgeweitet. Diese Zürcher Dissertation beschreibt die Verbotstatbestände der Marktmanipulation nach Art. 143 FinfraG und der Kursmanipulation nach Art. 155 FinfraG sowie die Ausnahmen hierzu in Art. 122 FinfraV. Dabei nimmt sie gewisse dogmatische und rechtspolitischen Fragen auf, die sich im Zusammenhang mit dem neuen aufsichtsrechtlichen Verbot der Marktmanipulation stellen, wie etwa jene nach dessen quasi-strafrechtlichen Natur. Zudem bietet die Dissertation ein neues Konzept an, das Unsicherheiten bei der Abgrenzung zwischen erlaubten Börsentransaktionen und solchen, die als handelsgestützten Marktmanipulationen von Art. 143 Abs. 1 lit. a FinfraG erfasst sind, klären soll. Weiter wird die Einführung einer Rechtfertigungsebene zu Art. 143 FinfraG vorgeschlagen, um dogmatische Widersprüche bei dessen Auslegung zu lösen. Schliesslich untersucht die Dissertation bestimmte verfahrensrechtlichen Fragen sowie mögliche zivilrechtliche Folgen von Eingriffen in die Börsenkursbildung.weiterlesen