Max Weber und die Staatsrechtslehre
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Im Februar 1919 erhielt Max Weber einen Ruf an die Juristische Fakultät in Bonn, übernahm dann aber doch eine gesellschaftswissenschaftliche Professur in München. Wäre sein heutiges Bild ein anderes, wenn er sich für Bonn entschieden hätte? Weber war habilitierter Jurist. Obwohl er später die Disziplin wechselte, ist sein Werk voller Belege dafür, wie stark er von der Jurisprudenz, nicht zuletzt von der Staatsrechtslehre, geprägt war. Überdies wurde er selbst zum Gegenstand kontroverser Debatten im Fach. In Weimar standen ihm führende Staatsrechtler wie Carl Schmitt, Hermann Heller, Hans Kelsen und Rudolf Smend oft ambivalent gegenüber. Andreas Anter zeigt, welche Autoren für Weber wichtig waren und wie er schließlich zu einem Referenzautor der Staatsrechtslehre wurde. Als Berater wirkte Weber am Entwurf der Weimarer Reichsverfassung mit. Finden sich seine Spuren noch im Grundgesetz? Wie wird er in der heutigen Staatsrechtslehre rezipiert? Inwieweit ist er für die Lösung heutiger Probleme relevant?weiterlesen
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