Biographisches Handbuch für die Miglieder der Waldeckischen und Pyrmonter Landstände und Landtage
Produktform: Buch
Waldeckische Landstände lassen sich seit dem Landes-Rezeß von 1587 nachweisen. Landtagsabschiede änderten das Verhältnis zwischen Landesherr und Ständen immer wieder.
Mit dem Organisationsedikt von 1814 wurden dem seit seinem Beitritt zum Rheinbund »souveränen« Staat mit der Bezeichnung -Fürstentümer Waldeck und Pyrmont- eine geschriebene Verfassung und erstmals Landstände für beide Landesteile oktroyiert. Bis zur Revolution von 1848 gelang es den Mitgliedern der waldeckischen Landstände, das Wirksamwerden einer gemeinsamen Landesvertretung zu verhindern. Dem als Ergebnis der Revolution 1848 geschaffenen Landtag des Gesamtstaates war dann bis 1929 – zuletzt unter der Bezeichnung Landesvertretung – eine über 80 Jahre hinweg währende politische Wirksamkeit gestattet. Neben dem Fürsten, der waldeckischen Landeskirche, dem Domanium, dem Waldeckischen Geschichtsverein und dem Waldecker Lied verkörperte der Landtag die besondere Waldeckische Identität.
Insgesamt 364 Männer – auch ab 1919 keine Frauen – haben den Waldeckischen und Pyrmonter Landständen und Landtagen als Mitglieder und Vorsitzende angehört. Sie stellt Jochen Lengemann an ihren Ort in der waldeck-pyrmontischen Geschichte. Und: er stellt sie in Kurzlebensläufen den Menschen von heute vor.
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