Komplizierte Meldepflichten in der Praxis
Arbeitgeber müssen Meldungen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- sowie Pflegeversicherung durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung oder mit maschinell erstellten Ausfüllhilfen erstatten. An der Pflicht des Arbeitgebers, die Meldungen nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung abzugeben sowie Beitragsnachweise bei der Krankenkasse einzureichen, ändert sich dadurch jedoch nichts. Das Verfahren ist nach wie vor kompliziert und bedarf einer eingehenden und verständlichen Erläuterung.
Umfassend – kompetent – anschaulich
Der Autor erklärt die allgemeinen Grundsätze des Meldewesens und nennt konkret die Beitragsgruppenschlüssel in den verschiedenen Versicherungszweigen und bei der Entgeltfortzahlungsversicherung. Er beschreibt außerdem, wer die Meldungen vorzunehmen hat, und behandelt den Sonderfall des Haushaltsscheckverfahrens.
Darstellung der einzelnen Meldetatbestände:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Ummeldung
- Jahresmeldung
- Meldungen von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
Zielgruppen:
- Personalbüros
- Unternehmen
- Betriebsrat
- Anwaltschaft
- Arbeitgeberverbändeweiterlesen