Mit dem Eichmann-Prozess gelangte die Zeugenschaft der Überlebenden in den Fokus rechtswissenschaftlicher Überlegungen; Urteil, Subjektivität und Zeugenaussage wurden durch ihn in ein neues Verhältnis setzt. Als untergetauchter Kriegsverbrecher wurde auch dem KZ-Arzt und Phrenologen Josef Mengele der Prozess gemacht. Dabei trat jedoch nicht der lebendige Täter, sondern seine mutmaßlichen menschlichen Überreste des Schuldigen vor ein Forum, das allerdings kein juristisches, sondern ein forensisches war. Dem Urteil »schuldig« im Fall Eichmanns entsprach das Urteil »Mengele« im Fall Mengeles. In Mengeles Fall dienten die Knochen den Richtern als Zeugen, wobei die subjektive Spur, die das leblose Objekt auf gespenstische Weise noch umgab, »osteobiografisch« untersucht und sichtbar gemacht wurde. Diese Verfahren präzise untersuchend, erweitern Keenan und Weizman die Idee vom Einzug des Zeugen ins Gericht beim Eichmann-Prozess mit der Vorstellung vom Einzug des Dinges in die Gerichtsbarkeit. Mengeles Schädel, der (beinahe wie in Dantes Bestrafung der Sünder einer Inversion seines eigenen Vergehens unterworfen, also zum Objekt wissenschaftlicher Untersuchungen wurde) stellen Keenan und Weizman als Gelenkscharnier eines paradigmatischen Turns dar, das sich zur forensischen Ästhetik hin bewegt. Diese sei nicht nur eine Erweiterung des Forums, sondern ein Moment des Strukturwandels, der ein zunehmendes Ineinanderverlaufen von Objekten und Subjekten, Totem und Lebendigem bedeute.weiterlesen