Studien sprechen von einer überdurchschnittlichen weiblichen Tatbeteiligung am kriminellen Unternehmen Menschenhandel im Vergleich zur weiblichen Partizipation am kriminellen Gesamtgeschehen. Die Tatsache, dass dem Thema in Deutschland in gesellschaftlicher, medialer, politischer sowie wissenschaftlicher Hinsicht kaum Aufmerksamkeit zuteilwird, war Hauptmotivation für die Erstellung dieser soziologisch-kriminologischen Arbeit. Es wird die Frau als Täterin, Mittäterin oder Beihilfe leistende Täterin bei Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel sowie der justizielle Umgang mit ihr untersucht. In die explorative, komparative Auswertung fließen die Daten von 93 in den Jahren 2009-2013 in Nordrhein-Westfalen abgeschlossenen, Menschenhandel (§§ 232, 233, 233a StGB a. F.) betreffenden Strafverfahrensakten ein. Es werden tiefere Einblicke in die Struktur und Funktionsweise der kriminellen Netzwerke erlangt: die Erkenntnisse beziehen sich auf geschlechtsspezifische Unterschiede oder Gemeinsamkeiten in den Zugangsmechanismen und Gelegenheitsstrukturen sowie der Tatbegehung. Bei Betrachtung der staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Entscheidungen werden rollen- und geschlechtsspezifische sowie klischeehafte, moralische Bewertungen von Täter/-innen und deren Opfern ersichtlich.weiterlesen