Merkblatt DWA-M 799 Betankung von Fahrzeugen, Flurförderzeugen und Arbeitsmaschinen auf Baustellen, in der Land- und Forstwirtschaft, in Sand- oder Kiesgruben oder in ähnlichen Einrichtungen (Entwurf)
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Viele Unternehmen nutzen mobile Möglichkeiten der Betankung (sogenannte Baustellentankstellen), um Bau-und Arbeitsmaschinen vor Ort zu betanken. Werden diese Baustellentankstellen kürzer als 6 Monate an einem Ort betrieben, gelten die Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) nicht. Zu beachten sind allerdings die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Das Merkblatt leitet aus den wasserrechtlichen Anforderungen technische und betriebliche Lösungen ab, für die Betankung von Fahrzeugen, Flurförderzeugen und Arbeitsmaschinen an Orten, die nicht unter den Anlagenbegriff des §2 Absatz 9 AwSV fallen. Bei der Anwendung der Regelungen dieses Merkblatts ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Vorgaben des WHG in der Regel eingehalten werden.weiterlesen
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