Methodenlehre des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens
Prozesse richterlicher Kognition
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Das gerichtliche Verfahren, das mit einer Klage oder Anklage beginnt und mit einem Urteil abschließt, wird in der Prozessrechtslehre als „Erkenntnisverfahren“ bezeichnet. – Zugleich stellt dieses Wort aber auch die entscheidende theoretische Perspektive des Buches klar: Es geht bei den Fragen: „Wie erkennt der Richter den Sachverhalt?“, „Wie erkennt er das Recht?“, „Wie kommt er zu seinem Urteil?“ immer und unhintergehbar um die erkenntnistheoretischen Bedingungen und Voraussetzungen richterlicher Urteilsbildung.
„Die“ Wahrheit und „das“ Recht werden vom Richter nicht „gefunden“. Sie werden in komplexen kognitiven Prozessen „konstruiert“. Für diese Prozesse gilt es, die Beschreibungs- und Erklärungsmuster aufzuspüren, über die wir sie analysieren können. Zu nennen sind Erkenntnistheorie, Kognitionswissenschaften, Linguistik, Semiotik (Mustererkennung), Denkformen und soziologische Erklärungsmuster, etwa die von Luhmann und Bourdieu. Denn Gegenstand einer Methodenlehre der richterlichen Praxis sind prinzipiell alle kognitiven Prozesse, die für eine richterliche Entscheidung Relevanz haben.
Die zentrale theoretische Perspektive dieses Buches wird durch den Gedanken bestimmt, dass Methode als Herstellung von Kohärenz zu verstehen ist. Indem er die philosophische Diskussion über „Kohärenz“ aufgreift und weiterführt, gewinnt Hans-Joachim Strauch einen tragfähigen theoretischen Ansatz, aus dem sich auch Antworten auf die Frage nach der „richtige Entscheidung“ ableiten lassen.weiterlesen
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