Minderbelastungen bei grenzüberschreitenden Finanzierungen zwischen Kapitalgesellschaften
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Da Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen steuerlich unterschiedlich behandelt werden, können grenzüberschreitende Finanzierungen zwischen Kapitalgesellschaften zu Minderbelastungen führen. Die Entstehung solcher Minderbelastungen ist zum einen aufgrund der Ausgestaltung des Finanzinstruments möglich. Die Hybridität des Finanzinstruments führt dazu, dass es in den betroffenen Staaten unterschiedlich eingeordnet wird. Zum anderen ist eine Minderbelastung aufgrund der Ausgestaltung des Steuersystems denkbar. Das Finanzinstrument wird in den betroffenen Staaten zwar einheitlich eingeordnet, die steuerliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen des ausländischen Staats unterscheidet sich jedoch von der Besteuerung nach deutschem Steuerrecht. Maßnahmen zur Vermeidung solcher Minderbelastungen können sowohl im Staat des Kapitalgebers als auch im Staat der finanzierten Gesellschaft verankert sein. Im Staat des Kapitalgebers kann die Minderbelastung durch Versagung der Freistellung vermieden werden. Dies ist durch das Korrespondenzprinzip beziehungsweise die indirekte Anrechnung möglich. Im Staat der finanzierten Gesellschaft sind die Versagung des Betriebsausgabenabzugs und die Erhebung einer Quellensteuer geeignete Maßnahmen. Im aktuellen Steuersystem existieren in den einzelnen Staaten und insbesondere in Deutschland bereits Vermeidungsvorschriften. Diese sind in ihrer bisherigen Ausgestaltung jedoch nicht geeignet, um sämtliche Minderbelastungen zu vermeiden. Es wird deshalb aufgezeigt, welcher Ergänzungen es bedarf. Zudem wird gezeigt, welche Vermeidungsmöglichkeiten im System der Gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) bestehen und wie diese modifiziert werden müssen, um eine Einmalbesteuerung herzustellen.weiterlesen
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