Missbrauch einer grenzüberschreitenden Verschmelzung von Gesellschaften zur Flucht aus deutscher Unternehmensmitbestimmung
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die deutschen Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung sehen ein vergleichsweise hohes Mitbestimmungsniveau vor. Der Aufsichtsrat der betreffenden Gesellschaft ist je nach Arbeitnehmerzahl zu einem Drittel bzw. sogar zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern zu besetzen. Die deutschen Mitbestimmungsgesetze knüpfen dabei an deutsche Rechtsformen an. Ausländische oder supranationale Gesellschaften werden nicht erfasst. Das deutsche Mitbestimmungsregime ist daher gefährdet, wenn deutsche Gesellschaften auf ausländische oder supranationale Gesellschaften verschmolzen werden. Das Werk stellt dar, inwieweit eine grenzüberschreitende Verschmelzung dazu führen kann, dass deutsche Unternehmen den deutschen Mitbestimmungsstandards entzogen werden, und inwieweit die deutsche Unternehmensmitbestimmung vor einem entsprechenden „Missbrauch“ einer grenzüberschreitenden Verschmelzung geschützt ist. Dafür werden zunächst die grundsätzliche Zulässigkeit und die Formen grenzüberschreitender Verschmelzungen erörtert. P Anschließend wird untersucht, welchen Regeln die Unternehmensmitbestimmung im Rahmen der verschiedenen Formen grenzüberschreitender Verschmelzungen folgt und unter welchen Voraussetzungen ein Verlust oder eine Vorenthaltung deutscher Unternehmensmitbestimmung droht. P Ist damit eine solche Gefahr dargestellt, wird zuletzt geprüft, inwieweit ein Schutz vor einem Missbrauch der grenzüberschreitenden Verschmelzung im Einzelfall gewährleistet ist. P Dabei wird zunächst geklärt, wann von einem „Missbrauch“ gesprochen werden kann. Abschließend werden mögliche Sanktionen des Missbrauchs und ihr Verhältnis zueinander erörtert. ENGLISCH The German laws on co-determination prescribe a comparatively high level of employees' participation. Depending on the number of employees, the employees have the right to appoint at least one third or even half of the members of the supervisory board of the relevant company. These laws on co-determination are linked to German legal forms of companies. They do not apply to foreign or supranational companies. Therefore, the German regime on co-determination will be endangered if German companies are merged on foreign or supranational companies. This work shows to which extent a cross-border merger can exclude German companies from the German standards of co-determination and to which extent the co-determination is protected against a respective „misuse“ of a cross-border merger. For this purpose, first of all the general admissibleness and types of cross-border mergers are elaborated. Subsequently, the work examines which rules apply with respect to co-determination and under which conditions employees might be deprived of rights under German co-determination or such rights might be withheld. Finally, the protection against a misuse of the cross-border merger in individual cases is investigated. In doing so, the work firstly clarifies under which circumstances a „misuse“ is given. Ultimately, possible sanctions regarding the misuse and their relationship are examined. Verschnmelzungsrichtlinie, Missbrauchsschutz, Gesetzesumgehung, Rechtsmissbrauchweiterlesen
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