Die Anerkennung des Eigenrechts eines Werkes und die Freiheit der subjektiven Aneignung dieses Werkes bestimmen die Wahrnehmung in gleichem Maße. In Komplementen bilden beide eine innere Einheit, die unter den jeweiligen intermedialen Voraussetzungen als ein Gegebenes die Komplementarität offener Systeme zur Geltung bringt und zu einer interdisziplinären Sichtweise stimuliert.
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