Mögliche juristische und rechtspolitische Antworten auf BDS
nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Stadt München
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Roger Waters, documenta 15. Wo BDS darauf steht, ist meistens Antisemitismus drin. Das Bundesverfassungsgericht ist klar: „Antisemitische Konzepte“ sind mit der Menschenwürde „nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Der Bundesgerichtshof hat zudem festgestellt, dass das Relief der sogenannten Judensau an der Wittenberger Stadtkirche das Judentum als Ganzes verhöhnt und verunglimpft. Sie stelle ohne Distanzierung eine Rechtsverletzung dar.
Dennoch hob das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung der Stadt München auf, die Raumvergabe von Kommunen an Organisationen zu verweigern, welche sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne zu befassen. Eine solche Beschränkung verstoße gegen die Meinungsfreiheit. Auch bei der documenta wurde mit der Kunstfreiheit argumentiert.
Muss man nicht strafbare Aussagen der BDS-Kampagne nicht nur hinnehmen, sondern ihnen auch noch städtische Einrichtungen zur Verfügung stellen? Oder kann der Staat zum Schutz der Menschenwürde gegen antisemitische Hetze auch mit nicht strafrechtlichen Mitteln vorgehen? Diesen Fragen ging eine Tagung des Tikvah Instituts nach, die in diesem Buch dokumentiert wird.
Mit Beiträgen von Jan von Hein, Patrick Heinemann, Jonathan Heuberger, Matthias von Kaler, Christian Kirchberg, Gerhard Robbersweiterlesen
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