Möglichkeiten und Grenzen der Entkriminalisierung von Bagatelltaten im Jugendstrafrecht
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Das Problem der "aufsässigen Jugend" ist wohl so alt wie die Menschheit selbst. Trotzdem (oder deswegen) gibt es seit langer Zeit eine leidenschaftliche Diskussion darüber, wie mit jugendlichen Straftätern umgegangen werden soll. Der Forderung nach einer Null-Toleranz-Politik steht die Überlegung gegenüber, bestimmte Delikte und/oder Begehungsweisen zu entkriminalisieren, um den jugendtypischen Besonderheiten des Täters und der Tat stärkere Beachtung zu schenken.
Die vorliegende Dissertation zeigt zunächst auf, dass Jugendkriminalität nicht gleichzusetzen ist mit Sozialisationsstörungen oder Erziehungsdefiziten, sondern ein jugendtypisches Phänomen, welches sich meist im Laufe des Erwachsenwerdens und ohne weitere Strafverfolgung erledigt. Sodann setzt sie sich mit bestehenden und zukünftigen Entkriminalisierungsmöglichkeiten auseinander und endet mit konkreten Vorschlägen zur Gesetzesänderung.weiterlesen
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