Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz Band 3: Nebengesetze, Systematische Darstellungen I
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum VVG erläutert ebenso praxisorientiert, wie wissenschaftlich fundiert die Vorschriften des VVG. Das Werk stellt zudem die an das Versicherungsvertragsrecht angrenzenden Gebiete, wie Versicherungsaufsichtsrecht, Rückversicherungsrecht und Kartell- und Steuerrecht systematisch dar. Die verschiedenen Versicherungszweige werden in systematischen Einführungen eingehend behandelt.
Aus dem InhaltEGGVVGAGB-Recht (§§ 307-309 BGB), Besonderheiten bei AVBAntidiskriminierungsrecht (AGG, AEUV, GrCh, GenDG - Auszüge)GewO (Auszug), VersVermVGruppen- und MitversicherungPRIIP-VO (Auszug)Internationales Versicherungsvertragsrechtösterreichisches VersicherungsvertragsrechtVersicherungsprozess, Insolvenzrecht, SchiedsgerichtsbarkeitRecht des Versicherungs- und des PKV-OmbudsmannesRahmenverfahrensordnung für Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der ÄrztekammernAufsichtsrechtVersicherungsbetriebslehreRechnungslegung und GewinnermittlungVersicherungskartellrechtVergabe von VersicherungsleistungenComplianceDatenschutzRückversicherungsrecht, einschl. PRICLIn Band 3 finden sich nunmehr Kommentierungen zu zahlreichen Nebenvorschriften und systematische Darstellungen einzelner Spezialgebiete.
Vorteile auf einen BlickGroßkommentar in vier BändenBehandlung aller relevanten versicherungsrechtlichen Themengroße Aktualität
Zur Neuauflage
In die Neuauflage von Band 3 wurden zahlreiche neue Vorschriften und Themen aufgenommen wie das Versicherungsvertriebsrecht, die PRIIP-VO und das Recht der Ombudsleute. Behandelt werden zudem in der Praxis bedeutsame, aber bisher in der Literatur kaum behandelte Themen wie die Rahmenverfahrensordnung für Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sowie das Recht der Vergabe von Versicherungsleistungen.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungs- und Vertriebsunternehmen, Gerichte, Aufsichtsbehörden. Auch für die österreichische Leserschaft.weiterlesen