Nachhaltigkeitsberichterstattung: Zur Unionsrechts- konformität des CSRD-Standardsetzungsverfahrens
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die EU hat für den Erlass von Nachhaltigkeitsstandards ein Verfahren gewählt, das gegen die EU-Verträge verstößt. Es geht um die geplante Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), also die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die dafür nötigen Standards müssten eigentlich zwischen Parlament und Rat diskutiert werden. Die Rechtssetzung ist aber an die EU-Kommission delegiert worden. Selbst diese legt nur wenige Kernpunkte fest und verweist die Details an eine externe Organisation. Diese „Efrag“ (European Financial Reporting Advisory Group) ist eine private Beratungsgesellschaft unter dem Einfluss von Interessengruppen.weiterlesen
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