Nachtnebel über Neidpath Castle
Band 1
Produktform: Buch
Hoch über dem ruhig dahingleitenden Tweed thront immer noch der
mächtige und unbezwingbar scheinende Turm zu Neidpath, der jeden Besucher
sofort erahnen lässt, dass er sich hier an einem historisch unsagbar
spannenden Ort voller ergreifender Dramatik befindet. Jahrhundertelang
waren die starken Mauern von Neidpath Castle in unruhigen, gefahrvollen
Zeiten sicherer Zufluchtsort für die schutzbedürftige, leidgeprüfte Bevölkerung.
Mit all seinem Hab und Gut suchte man hier sein Heil, denn
Bedrohungen für Leib und Leben hatte es im Überfluss gegeben, in jenen
dunklen Epochen der blutigen Grenzkonflikte zwischen England und
Schottland. In einer längst versunkenen, historischen Welt der Zwänge
und des Aberglaubens gibt es keinen sicheren Ort vor einem schwarzen
Fluch … nicht einmal nach dem Tod, wie die gelegentlichen Erscheinungen
der ruhelosen Dame von Neidpath bezeugen!
Allgegenwärtig, unbeirrbar, lautlos und schleichend verknüpfen sich die
Fäden teuflischen Unheils, und wo dieser grauenhafte Fluch sein Unwesen
treibt, da lauert auch sein willfähriger Komplize, das Verderben. Schuldig?
Unschuldig? Wer fragt schon danach, wenn selbst der scharfe Dorn des
Todes ohnmächtig daran zerbricht, den Weg zum Paradies versperrt und
unstillbarer Hass triumphiert? Der Fluch der verzweifelten, todkranken
Geliebten des Herzogs von Queensberry, der andauern soll, bis Schottland
seine Unabhängigkeit zurückerhält, zeigt unbarmherzig Wirkung,
zieht nicht nur die facettenreichen Hauptpersonen in einen unentrinnbaren
Strudel aus Katastrophen und Seelenqual. Eindringlich werden die
düsteren Gedanken und Vorahnungen, die inneren Zwänge und Ängste,
aber auch die vergebliche Auflehnung der zumeist unschuldig Verfluchten
gegen das Schicksal geschildert, wenn ihnen mannigfache Konflikte mit
sich selbst und anderen Personen das Leben zur Hölle machen. Reisen Sie
nun gemeinsam mit dem Laird of Glencairn, alias Peter C. Csar, in diesem
spannenden schottischen Historienroman zurück in die Vergangenheit,
sofern sie dafür gewappnet sind.weiterlesen