§1016 ABGB regelt die nachträgliche Genehmigung vollmachtslos geschlossener Geschäfte im österreichischen Zivilrecht. Das Werk befasst sich eingehend mit dieser in der Praxis sehr relevanten Bestimmung. Ua werden folgende Thematiken behandelt:
• Rechtsfolgen von Vertretung ohne (ausreichende) Vertretungsmacht
• Rechtswirkungen der nachträglichen Genehmigung
• Auswirkungen der nachträglichen Genehmigung auf andere Rechtsbereiche des Zivilrechts (etwa Verjährung, Verzug oder Gutglaubenserwerb)
• Genehmigungsfähigkeit von Kündigungen und Entlassungen
• Möglichkeit teilweiser Genehmigungen
• Ausführliche Auseinandersetzung mit der Genehmigungsmöglichkeit durch Vorteilszuwendungweiterlesen