Nachvollziehende Verfahrenskontrolle im EU-Beihilferecht
Zur unionsgerichtlichen Überprüfung komplexer wirtschaftlicher Bewertungen der EU-Beihilfeaufsicht
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Vielfach müssen die Unionsgerichte komplexe ökonomische Bewertungen der Europäischen Kommission gerichtlich überprüfen. In aller Regel verzichten die Unionsgerichte jedoch auf die Einholung von Sachverständigengutachten. Wie kann dennoch eine wirksame gerichtliche Kontrolle stattfinden, wenn die Entscheidungsmaßstäbe primär wirtschaftlicher Natur sind? Am Beispiel des Beihilfeverbots zeigt Gustav Ollinger, dass die Unionsgerichte mit der nachvollziehenden Verfahrenskontrolle ein eigenständiges Kontrollkonzept für Beurteilungsspielräume der Kommission bei komplexen wirtschaftlichen Bewertungen entwickelt haben. Unter Berücksichtigung der primärrechtlichen und unionsprozessrechtlichen Grundlagen erarbeitet und systematisiert er im Spannungsfeld zwischen Verfahrens-, Prozess- und Beweisrecht die Voraussetzungen einer beschränkten gerichtlichen Überprüfung komplexer wirtschaftlicher Bewertungen. Er zeigt die dafür erforderliche Rechtfertigung und strukturiert die Funktionsweise und Intensität der unionsgerichtlichen Überprüfung.weiterlesen
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