Nationale Grundrechte im Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union
Die Kooperation des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union unter Berücksichtigung der besonderen Ausprägungen des nationalen Grundrechtsschutzes
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Der Vertrag von Lissabon hat den Grundrechtsschutz in der Europäischen Union auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt. Die Charta der Grundrechte formalisiert die materielle Anbindung des unionsrechtlichen Grundrechtsschutzes an die EMRK. Im Hinblick auf die besonderen Ausprägungen der nationalen Grundrechtsordnungen liegt die Verantwortung für die Koordination des Grundrechtsschutzes im europäischen Mehrebenensystem jedoch unverändert in den Händen des EuGH, des EGMR und der nationalen Verfassungsgerichte. Die ersten beiden Teile dieses Buches sind der Frage gewidmet, welchen grundrechtlichen Bindungen der innerstaatliche Rechtsanwender im Anwendungsbereich des Unionsrechts unterliegt. Im dritten Teil untersucht Moritz Bleckmann, unter welchen Voraussetzungen sich der nationale Schutzstandard im Einzelfall auch im Anwendungsbereich des Unionsrechts durchsetzen kann.weiterlesen
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